Eröffnungsfest an einem SoccerGround Minispielfeld, umringt von Zuschauern

Förderung für Minispielfeld und Soccer Court Wir liefern die Unterlagen für Ihren Antrag

Wer fördert heute ein Minispielfeld oder einen Soccer Court?

Das DFB-Programm „1000 Minispielfelder für Deutschland“, für das wir die Bandensysteme aller 1.019 Spielfelder gebaut haben, ist abgeschlossen. Einen Nachfolger mit Zuschüssen gibt es nicht; der DFB verweist Vereine heute an ihren Kreis- und Landessportbund. Gefördert werden Minispielfelder und Soccer Courts deshalb auf anderen Wegen: über das EU-Programm LEADER, die Sportstättenförderung der Länder und Landessportbünde, Programme für Kommunen und Schulen sowie Stiftungen und Sponsoren. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wer baut und wo.

LEADER: Förderung für Projekte im ländlichen Raum

Viele unserer Kunden finanzieren ihr Minispielfeld oder ihren Soccer Court über LEADER. Das Programm der EU fördert Projekte, die Dörfer und ländliche Regionen lebenswerter machen, und dazu gehören auch Sport- und Freizeitangebote.

So funktioniert LEADER

Deutschland ist in rund 370 LEADER-Regionen eingeteilt. In jeder entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) aus Gemeinden, Vereinen und Bürgern, welche Projekte zu ihrer regionalen Entwicklungsstrategie passen. Danach bewilligt eine Behörde des Landes den Zuschuss. Das Geld kommt aus dem EU-Fonds für die ländliche Entwicklung, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommune.

Wer einen Antrag stellen kann

In der Regel Gemeinden, Vereine und andere gemeinnützige Träger, in manchen Regionen auch Private. Förderquote und Höchstbetrag legen Land und LAG fest, zum Beispiel in Bayern 50 % für gemeinnützige Projekte (60 % in strukturschwachen Gebieten, höchstens 250.000 € je Projekt) und in Niedersachsen bis zu 80 %.

Was bei der LAG überzeugt

  • Ein Spielfeld, das allen offensteht: als Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, nicht nur für eine Gruppe
  • Ein Bezug zur Strategie der Region, etwa Dorfentwicklung, Jugend, Gesundheit oder Ehrenamt
  • Ein klarer Träger, ein geeigneter Standort und belastbare Kosten

Worauf Sie achten sollten

  • Früh mit dem Regionalmanagement der LAG sprechen: Viele LAGs sammeln Projekte zu festen Stichtagen
  • Erst nach der Bewilligung bestellen; die Auszahlung erfolgt meist nach Abschluss, das Projekt muss also vorfinanziert werden
  • Nicht zu lange warten: Die Förderperiode läuft bis 2027, und manche LAGs haben ihre Mittel bereits vergeben

Ihre LEADER-Region finden (Karte der DVS) →

Weitere Wege zur Förderung

Vereine: Sportstättenförderung

Alle Länder fördern den Bau von Vereinssportanlagen, meist über den Landessportbund oder das Sportministerium. Quoten, Mindestbeträge und Fristen unterscheiden sich von Land zu Land; erste Anlaufstelle ist Ihr Kreis- oder Landessportbund. Einige Länder fördern Kunstrasen nur ohne Einstreugranulat aus Kunststoff: Sprechen Sie uns auf einen passenden Belag an.

Kommunen: Programme der Länder

Mehrere Länder haben eigene Programme für kommunale Sportstätten. Rheinland-Pfalz etwa nennt in seinem kleinen Sportstättenförderprogramm 2026 Kleinspielfelder wie Bolzplätze ausdrücklich (Projekte von 10.500 bis 100.000 €, bis zu 50 %, Anträge vom 1. Januar bis 30. Juni). Im Rahmen der Städtebauförderung lassen sich Bolzplätze in Quartierskonzepte einbinden, und die KfW bietet Kommunen Investitionskredite, die auch Sportanlagen einschließen.

Schulen: Ganztagsausbau

Das Investitionsprogramm für den Ganztag an Grundschulen kann auch Außenflächen umfassen; ob ein Spielfeld dazugehört, entscheidet das Land im Einzelfall. Die Projekte müssen bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Ansprechpartner ist der Schulträger.

Stiftungen, Spenden, Sponsoren

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert über seinen Themenfonds „Spielraum“ frei zugängliche Spielflächen, die mit Kindern geplant werden, mit bis zu 8.000 €. Dazu kommen Lottomittel einzelner Länder, Spendenplattformen von Sparkassen und Volksbanken und Sponsoren aus der Region, deren Logos auf den Banden Platz finden.

Was wir für Ihren Antrag liefern

  • Ein Angebot mit allen Positionen, als Grundlage für den Kostenplan
  • Den Bauplan mit Fundamentplan und Querschnitten
  • Die Leistungsbeschreibung für den Unterbau, den ein Betrieb vor Ort ausführt
  • Produktunterlagen, das TÜV-Zertifikat nach DIN EN 15312 und Fotos von Referenzen
  1. Projekt klären: Standort, Größe, Träger und Nutzer
  2. Angebot und Unterlagen von uns anfordern
  3. Förderstelle ansprechen: LAG, Sportbund, Kommune oder Stiftung
  4. Antrag stellen und die Bewilligung abwarten
  5. Bestellen und bauen: Wir liefern und montieren spielfertig

Produktunterlagen und TÜV-Zertifikat herunterladen →

Häufige Fragen zur Förderung

Gibt es die DFB-Förderung für Minispielfelder noch?

Nein. Das DFB-Programm „1000 Minispielfelder für Deutschland“ ist abgeschlossen, einen Nachfolger mit Zuschüssen gibt es nicht. Der DFB verweist Vereine heute an ihren Kreis- und Landessportbund. Gefördert werden Minispielfelder deshalb über die EU (LEADER), die Länder, die Kommunen und Stiftungen.

Kann ein Minispielfeld oder Soccer Court über LEADER gefördert werden?

Ja, wenn es zur Entwicklungsstrategie der LEADER-Region passt. Viele Regionen fördern Sport- und Freizeitangebote, die das Dorfleben stärken. Antragsteller sind meist Gemeinden, Vereine oder andere gemeinnützige Träger. Erster Schritt ist ein Gespräch mit dem Regionalmanagement Ihrer Lokalen Aktionsgruppe (LAG).

Wie hoch ist die Förderung?

Das legen Land, Programm und bei LEADER die jeweilige LAG fest, eine einheitliche Quote gibt es nicht. Bei LEADER sind es zum Beispiel in Bayern 50 % für gemeinnützige Projekte (60 % in strukturschwachen Gebieten, höchstens 250.000 € je Projekt), in Niedersachsen bis zu 80 %. Die genauen Sätze nennt Ihnen die Förderstelle.

Darf ich das Spielfeld vor der Bewilligung bestellen?

In der Regel nicht. Die meisten Programme fördern nur Projekte, mit denen vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, und als Beginn gilt meist schon die Unterschrift unter den Auftrag. Planung und Angebote sind kein Beginn. Bestellen Sie also erst nach der Bewilligung oder mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Welche Unterlagen bekomme ich von SoccerGround?

Ein Angebot, den Bauplan mit Fundamentplan und Querschnitten, die Leistungsbeschreibung für den Unterbau, Produktunterlagen und das TÜV-Zertifikat. Damit lassen sich Kosten und Projekt im Antrag belegen.

Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich; maßgeblich sind die jeweiligen Richtlinien und die Auskunft der Förderstelle. Diese Seite ersetzt keine Fördermittelberatung.

Planen Sie Ihr gefördertes Minispielfeld

Schreiben Sie uns, wo und für wen Sie bauen möchten. Wir schicken Ihnen Angebot und Unterlagen für Ihren Antrag.