Das DFB-Programm „1000 Minispielfelder für Deutschland“, für das wir die Bandensysteme aller 1.019 Spielfelder gebaut haben, ist abgeschlossen. Einen Nachfolger mit Zuschüssen gibt es nicht; der DFB verweist Vereine heute an ihren Kreis- und Landessportbund. Gefördert werden Minispielfelder und Soccer Courts deshalb auf anderen Wegen: über das EU-Programm LEADER, die Sportstättenförderung der Länder und Landessportbünde, Programme für Kommunen und Schulen sowie Stiftungen und Sponsoren. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wer baut und wo.
Viele unserer Kunden finanzieren ihr Minispielfeld oder ihren Soccer Court über LEADER. Das Programm der EU fördert Projekte, die Dörfer und ländliche Regionen lebenswerter machen, und dazu gehören auch Sport- und Freizeitangebote.
Deutschland ist in rund 370 LEADER-Regionen eingeteilt. In jeder entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) aus Gemeinden, Vereinen und Bürgern, welche Projekte zu ihrer regionalen Entwicklungsstrategie passen. Danach bewilligt eine Behörde des Landes den Zuschuss. Das Geld kommt aus dem EU-Fonds für die ländliche Entwicklung, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommune.
In der Regel Gemeinden, Vereine und andere gemeinnützige Träger, in manchen Regionen auch Private. Förderquote und Höchstbetrag legen Land und LAG fest, zum Beispiel in Bayern 50 % für gemeinnützige Projekte (60 % in strukturschwachen Gebieten, höchstens 250.000 € je Projekt) und in Niedersachsen bis zu 80 %.
Alle Länder fördern den Bau von Vereinssportanlagen, meist über den Landessportbund oder das Sportministerium. Quoten, Mindestbeträge und Fristen unterscheiden sich von Land zu Land; erste Anlaufstelle ist Ihr Kreis- oder Landessportbund. Einige Länder fördern Kunstrasen nur ohne Einstreugranulat aus Kunststoff: Sprechen Sie uns auf einen passenden Belag an.
Mehrere Länder haben eigene Programme für kommunale Sportstätten. Rheinland-Pfalz etwa nennt in seinem kleinen Sportstättenförderprogramm 2026 Kleinspielfelder wie Bolzplätze ausdrücklich (Projekte von 10.500 bis 100.000 €, bis zu 50 %, Anträge vom 1. Januar bis 30. Juni). Im Rahmen der Städtebauförderung lassen sich Bolzplätze in Quartierskonzepte einbinden, und die KfW bietet Kommunen Investitionskredite, die auch Sportanlagen einschließen.
Das Investitionsprogramm für den Ganztag an Grundschulen kann auch Außenflächen umfassen; ob ein Spielfeld dazugehört, entscheidet das Land im Einzelfall. Die Projekte müssen bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Ansprechpartner ist der Schulträger.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert über seinen Themenfonds „Spielraum“ frei zugängliche Spielflächen, die mit Kindern geplant werden, mit bis zu 8.000 €. Dazu kommen Lottomittel einzelner Länder, Spendenplattformen von Sparkassen und Volksbanken und Sponsoren aus der Region, deren Logos auf den Banden Platz finden.
Nein. Das DFB-Programm „1000 Minispielfelder für Deutschland“ ist abgeschlossen, einen Nachfolger mit Zuschüssen gibt es nicht. Der DFB verweist Vereine heute an ihren Kreis- und Landessportbund. Gefördert werden Minispielfelder deshalb über die EU (LEADER), die Länder, die Kommunen und Stiftungen.
Ja, wenn es zur Entwicklungsstrategie der LEADER-Region passt. Viele Regionen fördern Sport- und Freizeitangebote, die das Dorfleben stärken. Antragsteller sind meist Gemeinden, Vereine oder andere gemeinnützige Träger. Erster Schritt ist ein Gespräch mit dem Regionalmanagement Ihrer Lokalen Aktionsgruppe (LAG).
Das legen Land, Programm und bei LEADER die jeweilige LAG fest, eine einheitliche Quote gibt es nicht. Bei LEADER sind es zum Beispiel in Bayern 50 % für gemeinnützige Projekte (60 % in strukturschwachen Gebieten, höchstens 250.000 € je Projekt), in Niedersachsen bis zu 80 %. Die genauen Sätze nennt Ihnen die Förderstelle.
In der Regel nicht. Die meisten Programme fördern nur Projekte, mit denen vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, und als Beginn gilt meist schon die Unterschrift unter den Auftrag. Planung und Angebote sind kein Beginn. Bestellen Sie also erst nach der Bewilligung oder mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn.
Ein Angebot, den Bauplan mit Fundamentplan und Querschnitten, die Leistungsbeschreibung für den Unterbau, Produktunterlagen und das TÜV-Zertifikat. Damit lassen sich Kosten und Projekt im Antrag belegen.
Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich; maßgeblich sind die jeweiligen Richtlinien und die Auskunft der Förderstelle. Diese Seite ersetzt keine Fördermittelberatung.
Schreiben Sie uns, wo und für wen Sie bauen möchten. Wir schicken Ihnen Angebot und Unterlagen für Ihren Antrag.